Worauf es ankommt: Mit der Hochzeitsversicherung der Waldenburger Versicherung AG sichern Sie Ihre Hochzeitsfeier gegen die finanziellen Folgen einer Absage oder eines Ausfalls ab – zum Beispiel durch Unfall, schwere Krankheit oder Todesfall. Erstattet werden die vertraglich vereinbarten Stornokosten sowie die Mehrkosten für eine Umbuchung auf einen neuen Termin. Eine Veranstalterhaftpflicht für Ihre Feier ist bereits enthalten.
Umfassender Schutz für Ihren großen Tag
Die Hochzeitsversicherung der Waldenburger Versicherung AG sichert Brautpaare gegen die finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse ab, die den Hochzeitstag gefährden. Versichert sind Stornokosten und Ausfallkosten, wenn die Feier aus einem versicherten Grund nicht stattfinden kann – zum Beispiel bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer versicherten Person, bei Sachschäden am Eigentum durch Elementarereignisse oder Straftaten Dritter sowie bei Nichtlieferung oder Zerstörung von Brautkleid, Hochzeitsanzug oder Trauringen. Zusätzlich ist eine Veranstalterhaftpflicht enthalten.
Die Versicherungssumme richtet sich nach den Gesamtkosten Ihrer Hochzeit und lässt sich individuell anpassen. Der Versicherungsschutz gilt für alle Feiern – von der standesamtlichen, religiösen oder freien Trauung über den Polterabend bis zur Hochzeitsfeier. Wir legen Wert auf klare, transparente Leistungen, damit Sie jederzeit den Überblick behalten.
Die Waldenburger Hochzeitsversicherung
Die Hochzeitsversicherung schützt Brautpaare vor finanziellen Verlusten, wenn die geplante Feier aus einem versicherten Grund ausfällt oder abgesagt werden muss. Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie die notwendigen Mehrkosten, wenn die Feier auf einen anderen Termin innerhalb von zwölf Monaten verschoben wird. So bleibt Ihr Budget geschützt, auch wenn etwas Unvorhergesehenes dazwischenkommt.
Was abgesichert ist
Leistungen erhalten Sie, wenn die Hochzeitsfeier oder der Polterabend nicht stattfinden können – zum Beispiel durch Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer versicherten Person. Die Bedingungen sind klar definiert und in den Versicherungsbedingungen transparent dokumentiert.

Absicherung bei Ausfall der Feier
Muss Ihre Hochzeit ausfallen oder unterbrochen werden, ersetzt die Hochzeitsversicherung die dadurch entstehenden Stornokosten. Versichert sind Ausfälle durch Unfall, schwere Krankheit oder Tod einer versicherten Person sowie durch Sachschäden am Eigentum infolge von Elementarereignissen oder Straftaten Dritter. Wir beraten Sie zur passenden Versicherungssumme, damit Ihre Feier bestmöglich abgesichert ist.
Gut zu wissen
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Vertragsschluss und endet mit der planmäßigen Beendigung Ihrer Feier, spätestens jedoch zwölf Monate nach Vertragsschluss. So sind Sie über den gesamten Planungszeitraum abgesichert.

Wenn die Hochzeit abgesagt werden muss
Muss die Hochzeit kurzfristig abgesagt werden, übernehmen wir die vertraglich vereinbarten Stornokosten – zum Beispiel für bereits gebuchte Dienstleister oder die Saalmiete. Versicherte Gründe sind unter anderem Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer versicherten Person. So bleiben Sie auf den bereits angefallenen Kosten nicht sitzen.
Ihr Mehrwert
Sie profitieren von einer unkomplizierten Schadenmeldung und einer zügigen Regulierung. Alternativ zur Erstattung sind auch die Mehrkosten einer Umbuchung der Feier auf einen neuen Termin innerhalb von zwölf Monaten versichert.

Was die Hochzeitsversicherung absichert
Versichert ist die Hochzeit mit allen dazugehörigen Feierlichkeiten – von den Trauringen über die Hochzeitstorte bis zur Saalmiete. Zu den versicherten Ereignissen zählen Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer versicherten Person, Sachschäden am Eigentum durch Elementarereignisse oder Straftaten Dritter sowie die Nichtlieferung oder Zerstörung von Brautkleid, Hochzeitsanzug oder Trauringen.
Inklusive Veranstalterhaftpflicht
Zusätzlich enthält die Hochzeitsversicherung eine Veranstalterhaftpflicht. Wird zum Beispiel während der Feier die Einrichtung der gemieteten Location beschädigt, sind Sie über diese Haftpflicht abgesichert.

Die Leistungen im Überblick
Die Hochzeitsversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten der versicherten Ereignisse. Zusätzlich sind alle notwendigen Mehrkosten einer Umbuchung der ausgefallenen Feier auf einen anderen Termin innerhalb von zwölf Monaten – und im gleichen Umfang – versichert.
In der Praxis
Die versicherten Risiken sind klar definiert, die Schadenregulierung ist nachvollziehbar. Alle Leistungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen zu unserer Hochzeitsversicherung.

Was die Hochzeitsversicherung kostet
Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag und richtet sich nach der Versicherungssumme, also nach den Gesamtkosten Ihrer Hochzeit. Für eine Versicherungssumme bis 5.000 Euro liegt der Einmalbeitrag zum Beispiel bei nur 91,52 Euro inklusive Versicherungssteuer. Versteckte Kosten gibt es nicht.
Transparent kalkuliert
Für die Versicherungssumme zählen unter anderem Brautkleid und Anzug, Trauringe, die Trau-Zeremonie, Location sowie Essen und Getränke. Ihren individuellen Einmalbeitrag ermitteln Sie einfach anhand Ihrer Gesamtkosten.

Rundum abgesichert – inklusive Haftpflicht
Die Hochzeitsversicherung bündelt den Schutz für Ihren großen Tag in einer Police: die Absicherung gegen Ausfall und Storno der Feier sowie eine integrierte Veranstalterhaftpflicht. So sind die wesentlichen finanziellen Risiken Ihrer Feier abgedeckt, ohne dass Sie mehrere Verträge abschließen müssen.
Wichtige Informationen
Die Police entspricht den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die versicherten Leistungen und Ausschlüsse sind in den Versicherungsbedingungen transparent geregelt.

Für wen und wo der Schutz gilt
Versichert sind die Brautleute sowie die im Vertrag genannten Personen. Der Versicherungsschutz gilt für Feiern in Deutschland, die anlässlich der Hochzeit stattfinden – für die standesamtliche, religiöse oder freie Trauung, den Polterabend und die Hochzeitsfeier.
Ihre Vorteile
Haben Sie bereits standesamtlich geheiratet, lassen sich gegen einen geringen Aufschlag auch nur die Feierlichkeiten zur religiösen oder freien Trauung absichern. Die Versicherungssumme passen Sie individuell an.

So schließen Sie ab
Der Abschluss ist einfach und in wenigen Schritten erledigt: Gesamtkosten ermitteln, Beitrag berechnen und die Hochzeitsversicherung online abschließen. Über unser Online-Formular werden alle benötigten Daten abgefragt – das ist der schnellste Weg zum passenden Versicherungsschutz.
Auch zum Verschenken
Die Hochzeitsversicherung lässt sich auch verschenken: Der Schenkende schließt als Versicherungsnehmer ab, die Brautleute sind die versicherten Personen. Liegt Ihre Versicherungssumme über 30.000 Euro, fordern Sie einfach ein individuelles Angebot an.

Ihr Vorteil auf einen Blick
Mit der Hochzeitsversicherung der Waldenburger schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer ungeplanten Absage oder Verschiebung Ihrer Feier. Sie zahlen einen einmaligen Beitrag und sind über den gesamten Zeitraum bis zu Ihrer Hochzeit abgesichert.
Ihr klarer Nutzen
Klare Bedingungen, transparente Beiträge und eine unkomplizierte Schadenmeldung – damit Sie sich ganz auf die Vorfreude auf Ihren großen Tag konzentrieren können.

Über uns
Die Waldenburger Versicherung AG steht für zuverlässigen Versicherungsschutz, klare Bedingungen und persönliche Betreuung. Mit der Hochzeitsversicherung bieten wir Brautpaaren eine unkomplizierte Absicherung für einen der wichtigsten Tage ihres Lebens.
Was uns auszeichnet
- Persönliche Betreuung mit schnellen Reaktionszeiten
- Klare und transparente Versicherungsbedingungen
- Einfacher Online-Abschluss in wenigen Schritten
- Veranstalterhaftpflicht bereits inklusive
Unsere Leistungen
Die Hochzeitsversicherung der Waldenburger sichert Ihre Feier gegen die wesentlichen finanziellen Risiken ab.
- Erstattung der Stornokosten bei versichertem Ausfall
- Mehrkosten für die Umbuchung auf einen neuen Termin (innerhalb von 12 Monaten)
- Absicherung bei Unfall, schwerer Krankheit oder Tod einer versicherten Person
- Schutz bei Sachschäden durch Elementarereignisse oder Straftaten Dritter
- Nichtlieferung oder Zerstörung von Brautkleid, Anzug oder Trauringen
- Integrierte Veranstalterhaftpflicht
- Individuell wählbare Versicherungssumme
- Einmalbeitrag ohne versteckte Kosten
So funktioniert es…
Ausgangslage
Ein Brautpaar plante seine Hochzeit mit rund 120 Gästen im Sommer und wollte die finanziellen Risiken der Feier absichern.
Problem
Kurz vor dem Termin trat eine schwere Erkrankung bei einem der Partner auf, sodass die Feier abgesagt werden musste. Ohne Versicherung wären hohe Stornokosten entstanden.
Vorgehen
Nach der Schadenmeldung prüften wir den Versicherungsschutz und leiteten die Regulierung ein – dank kurzer Entscheidungswege ohne lange Wartezeit.
Ergebnis
Das Brautpaar erhielt die vertraglich vereinbarten Stornokosten erstattet. Die finanzielle Belastung entfiel, und die Feier konnte zu einem späteren Termin nachgeholt werden.
Häufige Fragen
Was kostet eine Hochzeitsversicherung?
Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag und richtet sich nach der Versicherungssumme, also nach den Gesamtkosten Ihrer Hochzeit. Für eine Versicherungssumme bis 5.000 Euro liegt er zum Beispiel bei 91,52 Euro inklusive Versicherungssteuer. Ihren individuellen Beitrag ermitteln Sie einfach anhand Ihrer Gesamtkosten.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Folgetag nach Vertragsschluss und endet mit der planmäßigen Beendigung Ihrer Feier, spätestens jedoch zwölf Monate nach Vertragsschluss.
Was passiert, wenn die Hochzeit kurzfristig abgesagt werden muss?
Bei einer Absage aus einem versicherten Grund übernehmen wir die vertraglich vereinbarten Stornokosten und weitere abgesicherte Ausfallkosten. Eine schnelle Schadenmeldung ist wichtig, um den Schutz zu gewährleisten.
Welche Ereignisse sind versichert?
Versichert sind unter anderem Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer versicherten Person, Sachschäden am Eigentum durch Elementarereignisse oder Straftaten Dritter sowie die Nichtlieferung oder Zerstörung von Brautkleid, Hochzeitsanzug oder Trauringen.
Kann ich die Hochzeitsversicherung verschenken?
Ja. Der Schenkende schließt die Hochzeitsversicherung als Versicherungsnehmer ab, die Brautleute sind die versicherten Personen.
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Sichern Sie Ihre Hochzeit einfach und unkompliziert ab. Mit der Hochzeitsversicherung der Waldenburger schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Absage oder Verschiebung Ihrer Feier – inklusive Veranstalterhaftpflicht. Der Abschluss ist online in wenigen Schritten möglich, und die Versicherungssumme passen Sie individuell an Ihre Gesamtkosten an. Transparente Leistungen und klare Bedingungen sorgen dafür, dass Sie Ihren großen Tag sorgenfrei planen können.




