Worauf es ankommt: Die Hochzeitsversicherung der Waldenburger Versicherung AG schützt Sie vor finanziellen Verlusten, falls Ihre Hochzeitsfeier abgesagt werden muss. Wir erstatten Ihnen die vereinbarten Stornokosten und die Mehrkosten für eine Umbuchung, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie Unfälle, schwere Erkrankungen oder Todesfälle eintreten. Zudem ist eine Veranstalterhaftpflicht bereits im Paket enthalten.
Schutz für Ihren besonderen Tag
Wenn Sie die Feier absagen müssen
Erstattung bereits angefallener Kosten bei einer versicherten Absage.
Die Hochzeitsversicherung der Waldenburger Versicherung AG schützt Brautpaare vor finanziellen Verlusten durch unvorhergesehene Ereignisse, die die Hochzeit gefährden. Wir erstatten Kosten für Stornierung und Ausfall, falls ein versicherter Grund vorliegt – dazu zählen Unfälle, schwere Erkrankungen oder der Tod einer im Vertrag genannten Person. Auch Sachschäden durch Naturkatastrophen oder Einbruch sind abgedeckt.
Die Versicherungssumme richtet sich nach den im Antrag angegebenen Kostenpositionen Ihrer Hochzeitsfeier und kann individuell angepasst werden. Unser Schutz gilt für jede Veranstaltung im Rahmen Ihrer Feierlichkeiten – vom Standesamt über Trauungen bis zum Polterabend. Wir legen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit jeder Leistung.
Die Waldenburger Hochzeitsversicherung
Die Hochzeitsversicherung der Waldenburger Versicherung AG minimiert finanzielle Verluste, falls Ihre Feier aus versicherten Gründen ausfallen muss. Wir erstatten Stornokosten sowie die zusätzlichen Kosten für eine Umbuchung innerhalb eines Jahres.
Was abgesichert ist
Unsere Hochzeitsversicherung greift, wenn die Feier oder der Polterabend aus Gründen wie Unfällen, schweren Erkrankungen oder dem Tod einer versicherten Person nicht stattfinden können. Alle Bedingungen sind klar definiert und in den Versicherungsbedingungen festgehalten.

Absicherung bei Ausfall der Feier
Falls unvorhergesehene Ereignisse Ihre Hochzeit absagen oder unterbrechen, übernehmen wir die Stornokosten. Dazu zählen Unfälle, schwere Krankheiten, der Tod einer versicherten Person sowie Sachschäden durch Naturereignisse oder Straftaten.
Wichtige Hinweise
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Vertragsschluss und bleibt bis zur planmäßigen Beendigung der Feierlichkeiten bestehen, spätestens jedoch für ein Jahr nach Vertragsabschluss. So sind Sie über den gesamten Planungszeitraum abgesichert.

Wenn die Hochzeit abgesagt werden muss
Falls Sie Ihre Hochzeit kurzfristig absagen müssen, übernehmen wir die Stornokosten gemäß Vertrag – einschließlich bereits gebuchter Leistungen wie Dienstleister und Location.
Ihr Nutzen
Bei einer Umbuchung Ihrer Feier auf einen späteren Termin innerhalb eines Jahres sind sowohl Stornokosten als auch zusätzliche Kosten durch unser Schadensmanagement im vereinbarten Umfang abgedeckt.

Was die Hochzeitsversicherung absichert
In unserer Versicherung sind die versicherten Kostenpositionen Ihrer Feier inklusive der Arrangements abgedeckt, von den Brautaccessoires bis zur Saalmiete.
Inklusive Veranstalterhaftpflicht
Unsere Versicherungsbedingungen enthalten zusätzlich eine Veranstalterhaftpflicht. Bei Beschädigungen im Mietraum während der Hochzeit sind Sie durch diese Police abgesichert.

Die Leistungen im Überblick
Die Hochzeitsversicherung deckt die versicherten Stornokosten sowie die erforderlichen Mehrkosten für eine Neuplanung auf einem erneuten Termin innerhalb eines Jahres ab.
In der Praxis
Ein klar strukturiertes Regelwerk der Versicherungsbedingungen sorgt für eine einfache Schadenbearbeitung. Alle Leistungen sind transparent und nachvollziehbar.

Was die Hochzeitsversicherung kostet
Der Versicherungsbeitrag ist eine einmalige Zahlung, bezogen auf den Umfang der Hochzeitskosten. Beispielsweise beginnt der Beitrag für Versicherungssummen bis 5.000 Euro bei 91,52 Euro inklusive Versicherungssteuer.
Transparent kalkuliert
Zur Berechnung der Versicherungssumme zählen unter anderem das Brautkleid und Anzug, die Trauringe, die Trauzeremonie sowie die Location und Gastronomie.

Gut abgesichert – inklusive Haftpflicht
Die Hochzeitsversicherung bietet bedarfsgerechten Schutz für Ihre Hochzeit: sowohl eine Absicherung gegen Ausfall oder Anpassung der Feier als auch eine integrierte Veranstalterhaftpflicht.
Wichtige Informationen
Die Police wird entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben erstellt. Versicherte Leistungen und Ausschlüsse sind in den Versicherungsbedingungen klar und transparent geregelt.

Für wen und wo der Schutz gilt
Versicherte sind die Brautleute sowie die im Vertrag genannten Teilnehmer. Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland für damit verbundene Feiern rund um die Hochzeit.
Ihre Vorteile
Wurde bereits standesamtlich geheiratet, lässt sich der Schutz auf den religiösen oder freien Hochzeitstermin beschränken – gegen einen geringen Aufpreis.

So schließen Sie ab
Der Vertragsabschluss ist unkompliziert und erfolgt in wenigen Schritten: Festlegung der Gesamtkosten, Berechnung des Beitrages und Online-Abschluss der Hochzeitsversicherung.
Auch zum Verschenken
Die Hochzeitsversicherung eignet sich als Geschenk: Der Schenkende tritt als Versicherungnehmer auf, die Hochzeitsleute als versicherte Personen.

Ihr Vorteil auf einen Blick
Mit der Hochzeitsversicherung der Waldenburger sichern Sie sich vor finanziellen Nachteilen einer ungeplanten Absage oder Verlegung Ihrer Hochzeitsfeier.
Ihr klarer Nutzen
Klare Vertragsbedingungen, transparente Beitragszahlung und eine einfache Schadenmeldung ermöglichen es Ihnen, sich völlig auf die Vorfreude Ihres besonderen Ereignisses zu konzentrieren.

Über uns
Die Waldenburger Versicherung AG steht mit ihrem Schutz, klaren Bedingungen und individueller Betreuung im Vordergrund.
Was uns auszeichnet
- Persönliche Betreuung mit schnellen Reaktionszeiten
- Klare und transparente Versicherungsbedingungen
- Einfacher Online-Abschluss in wenigen Schritten
- Veranstalterhaftpflicht je nach Tarif enthalten
Unsere Leistungen
Die Hochzeitsversicherung der Waldenburger bietet Schutz für Ihre Feier bei den wichtigsten finanziellen Risiken.
- Erstattung der Stornokosten bei versichertem Ausfall
- Mehrkosten für die Umbuchung auf einen neuen Termin (innerhalb von 12 Monaten)
- Absicherung bei Unfall, schwerer Krankheit oder Tod einer versicherten Person
- Schutz bei Sachschäden durch Elementarereignisse oder Straftaten Dritter
- Nichtlieferung oder Zerstörung von Brautkleid, Anzug oder Trauringen
- Integrierte Veranstalterhaftpflicht
- Individuell wählbare Versicherungssumme
- Einmalbeitrag mit transparent ausgewiesenen Kosten
So funktioniert es…
Ausgangslage
Ein Brautpaar aus unserer Region plante seine Hochzeit mit 120 Gästen für den Sommer und wollte seine Feier finanziell absichern.
Problem
Kurz vor dem Event kam es wegen schwerer Erkrankungen eines Partners zur Absage der Hochzeit.
Vorgehen
Nach der Schadensmeldung überprüften wir den Versicherungsschutz und leiteten die Regulierung ohne lange Wartezeiten ein.
Ergebnis
Das Paar erhielt zurückerstattet, was laut Vertrag an Stornokosten fällig war und konnte somit die Planung auf einen späteren Termin verlagern.
Häufige Fragen
Was kostet eine Hochzeitsversicherung?
Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag und richtet sich nach der Versicherungssumme, also nach den Gesamtkosten Ihrer Hochzeit. Für eine Versicherungssumme bis 5.000 Euro liegt er zum Beispiel bei 91,52 Euro inklusive Versicherungssteuer. Ihren individuellen Beitrag ermitteln Sie einfach anhand Ihrer Gesamtkosten.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Folgetag nach Vertragsschluss und endet mit der planmäßigen Beendigung Ihrer Feier, spätestens jedoch zwölf Monate nach Vertragsschluss.
Was passiert, wenn die Hochzeit kurzfristig abgesagt werden muss?
Bei einer Absage aus einem versicherten Grund übernehmen wir die vertraglich vereinbarten Stornokosten und weitere abgesicherte Ausfallkosten. Eine schnelle Schadenmeldung ist wichtig, um den Schutz zu gewährleisten.
Welche Ereignisse sind versichert?
Versichert sind unter anderem Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer versicherten Person, Sachschäden am Eigentum durch Elementarereignisse oder Straftaten Dritter sowie die Nichtlieferung oder Zerstörung von Brautkleid, Hochzeitsanzug oder Trauringen.
Kann ich die Hochzeitsversicherung verschenken?
Ja. Der Schenkende schließt die Hochzeitsversicherung als Versicherungsnehmer ab, die Brautleute sind die versicherten Personen.
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Sichern Sie Ihre Hochzeit einfach und unkompliziert ab. Mit der Hochzeitsversicherung der Waldenburger schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Absage oder Verschiebung Ihrer Feier – inklusive Veranstalterhaftpflicht. Der Abschluss ist online in wenigen Schritten möglich, und die Versicherungssumme passen Sie individuell an Ihre Gesamtkosten an. Transparente Leistungen und klare Bedingungen sorgen dafür, dass Sie Ihren großen Tag sorgenfrei planen können.




